Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Noury AG, Aarwangenstrasse 57, 4900 Langenthal (nachfolgend “Noury”) und gewerblichen Kunden (nachfolgend “Kunde”).

2. Vertragsbestandteile

Die Spezifizierung der vertraglichen Leistungen erfolgt in einem schriftlichen Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) zwischen Noury und dem Kunden. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag geht letzterer vor.

3. Vertragsabschluss

Der Abschluss eines Vertrags für gewerbliche Kunden, bei welchem diese AGB zur Anwendung gelangen, setzt voraus, dass der Kunde eine juristische Person ist oder als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmer über eine Unternehmens-Identifikationsnummer verfügt und Sitz, Zweigniederlassung oder Wohnort in der Schweiz haben. 

Noury entscheidet nach freiem Ermessen, ob ein Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird oder nicht. Im Falle eines positiven Entscheids stellt Noury dem Kunden den Vertrag zu und ermöglicht über Internet-Linkverbindungen den Zugang zu den AGB sowie der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch werden dem Kunden diese Vertragsbestandteile zusätzlich zugesandt. Der Vertrag kommt durch Zustimmung des Kunden zum Vertrag zustande.

4. Übersicht über das noury Abonnement

Noury stellt dem Kunden im Rahmen einer Gesamtleistung intelligente Kühlschränke während der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungsdauer zur Verfügung. Die Gesamtleistung umfasst verschiedene Aspekte, die nachfolgend abschliessend umschrieben werden.

Der Kunde bezahlt Noury für das Kühlschrank-Abonnement (Gesamtleistung) das im Vertrag vereinbarte Entgelt (nachfolgend „Abo-Gebühr“).

5. Kühlschrank

5.1 Kühlschrank-Übergabe

Noury übergibt dem Kunden den Kühlschrank an dem im Vertrag vereinbarten Termin. Mit der Übergabe des Kühlschranks beginnt die Dienstleistungsdauer zu laufen. Noury übergibt dem Kunden den Kühlschrank im betriebssicheren Zustand. 

Kann der Kühlschrank dem Kunden nicht oder nicht termingerecht übergeben werden, stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegen Noury zu, soweit Noury diesen Lieferverzug nicht zu vertreten hat.

5.2 Eigentum und Verfügungsberechtigung

Noury bleibt während der gesamten Vertrags- und Dienstleistungsdauer Eigentümerin des Kühlschranks und kann alleine darüber verfügen. Insbesondere steht es Noury frei, den Kühlschrank jederzeit vom Kunden zurückzuverlangen und gegen einen gleichwertigen Kühlschrank auszutauschen.

Noury ist als Eigentümerin des Kühlschranks zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Kühlschranks vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet Noury hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich der Kühlschrank befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat dieser die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

5.3 Verwendung

Dem Kunden wird der Kühlschrank ausschliesslich zur vereinbarten Nutzung angeboten. Er darf den Kühlschrank nicht für gewerbliche Zwecke verwenden, weder ihn weitervermieten noch ihn weiterverkaufen.

5.4 Sorgfaltspflicht

Der Kunde hat folgende Sorgfaltspflichten:

  1. Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Schäden sicherzustellen.
  2. Keine optischen oder technischen Veränderungen am Kühlschrank vorzunehmen bzw. selbst Reparaturen, Wartungen oder Servicearbeiten durchzuführen.
  3. Weder Antennen, Sensoren oder weitere Bestandteile des Kühlschranks abzumontieren oder ausser Betrieb zu setzen.
  4. Bei Problemen, Defekten oder anderen Störungen sich direkt an Noury zu wenden.

5.6 Weitere Nutzungsberechtigte

Der Kunde stellt den Kühlschrank zur Nutzung von Dritten (nachfolgend “Nutzenden”) zur Verfügung.

5.7 Einsatzgebiet

Der Kühlschrank wird ausschliesslich an jenem Standort eingesetzt, welcher mit Noury vorab vereinbart wurde. Dem Kunde ist es untersagt, den Kühlschrank nach der von Noury oder einem Drittanbieter durchgeführten Installation zu bewegen. Muss der Kühlschrank bewegt werden, muss der Kunden dies bei Noury melden. In einem solchen Fall wird Noury schnellstmöglich den Kühlschrank neu installieren (lassen).

6. Unterhalt und Wartung

6.1 Unterhalt und Service

Noury ist verpflichtet die Kühlschränke nach den gesetzlichen Hygiene-Vorgaben zu reinigen und zu befüllen, sowie die notwendigen periodischen Qualitätskontrollen durchzuführen.  

6.2 Wartung und Reparatur

Noury ist verpflichtet die Gebrauchs- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie allfällige behördliche Anordnungen (z.B. technische Kontrollen) einzuhalten. Noury ist verantwortlich für die Reparatur und Wartungsarbeiten am Kühlschrank.

Die Kosten für die erforderlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten sind im monatlichen Entgelt enthalten.

7. 24h-Servicedienst und Ersatzkühlschrank

Im Falle von notwendigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei einem Unfall stellt Noury dem Kunden einen Ersatzkühlschrank sowie einen Servicedienst an Werktagen zur Verfügung.

Die Kosten für den Ersatzkühlschrank und den Servicedienst sind im monatlichen Entgelt enthalten.

8. Monatliches Entgelt und Zahlungsmodalitäten

8.1 Monatliches Entgelt

Der Kunde schuldet Noury für die Leistungen aus diesem Vertrag ein festes monatliches Entgelt (in CHF inkl. MWST), welches im Vertrag vereinbart wird. 

Der Kunde bleibt zur fristgemässen Zahlung verpflichtet, auch wenn er den Kühlschrank, aus welchen Gründen auch immer (z.B. aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten), nicht gebrauchen kann (Recht auf einen Ersatzkühlschrank vgl. Ziff. 7).

8.2 Zahlungsmodalitäten

Noury stellt dem Kunden die Rechnungen monatlich per E-Mail zu. Der Kunde hat die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

8.3 Verzug

Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich Noury das Recht vor, dem Kunden neben dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 25.00 für die 2. Mahnung und CHF 40.00 für die 3. Mahnung in Rechnung zu stellen.

Ferner behält sich Noury vor, bei Kunden, bei denen eine 3. Mahnung erforderlich wird, ein zusätzliches monatliches Entgelt als Vorauszahlung einzufordern.

Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist Noury berechtigt, den Vertrag gemäss Ziff. 11.1. fristlos aufzulösen, den Kühlschrank umgehend einzuziehen und die mit dieser Massnahme verbundenen Aufwendungen wie folgt zu verrechnen:

  • Aufwandspauschale von CHF 250.00 für die mit der fristlosen Kündigung entstehenden Umtriebe;
  • Aufwendungen (Kosten), die durch die Abholung bzw. Sicherstellung des Kühlschranks stehen - u.a. Einsatz spezialisierter externer Dienstleister;
  • Monatsgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer respektive bis zum Zeitpunkt, zu welchem der Kühlschrank sich wieder bei Noury befindet.

Ferner kann der offene Rechnungsbetrag (inkl. der Mahngebühren) zum Zwecke des Inkassos an ein Inkassobüro abgegeben werden. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten (insbesondere Inkassokosten) verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen.

9. Vertrags- und Dienstleistungsdauer

9.1 Dienstleistungsdauer

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Vertrags durch den Kunde zustande und endet mit dem Ablauf der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungsdauer. Noury und der Kunde vereinbaren eine feste Dienstleistungsdauer, welche im Zeitpunkt der Übergabe des Kühlschranks an den Kunden zu laufen beginnt. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziff. 11.

10. Pflichten bei Vertragsende

10.1 Rückgabe des Kühlschranks

Nach Ablauf der Dienstleistungs- bzw. Vertragsdauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, den Kühlschrank in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Noury oder ein von Noury beauftragter Drittanbieter holt in jedem Fall den Kühlschrank ab. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, den Kühlschrank selbst zu retournieren. Dem Kunde steht kein Retentionsrecht zu. Noury oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten, wo sich der Kühlschrank befindet, zu betreten. 

11. Vorzeitige Vertragsauflösung

11.1 Durch noury

Noury ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

  • der Kunde mit der Bezahlung des monatlichen Entgelts in Verzug ist und auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung leistet (vgl. Ziff. 8.3);
  • der Kühlschrank aus Gründen, welche der Kunde zu verantworten hat, behördlich beschlagnahmt oder eingezogen wird;
  • der Kühlschrank von wem auch immer für eine Straftat verwendet wurde oder ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
  • der Kühlschrank für die Noury AG, trotz diversen Massnahmen zur Umsatzsteigerung, nicht rentabel ist;
  • beim Kunden Umstände eintreten, welche die Durchsetzung der Rechte von Noury gefährden oder erschweren können;
  • eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden droht bzw. eine solche bereits eingetreten ist;
  • der Kühlschrank aus welchen Gründen auch immer einen Totalschaden erleidet bzw. die Kosten für Reparatur-, Wartungs- oder anderen Arbeiten am Kühlschrank für Noury nach deren freiem Ermessen übermässig sind;
  • der Kunde den Kühlschrank vertragswidrig gebraucht, einen solchen Gebrauch zulässt oder vertragswidrig Leistungen bezieht;
  • der Kunde bei Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Noury den Vertrag nicht abgeschlossen hätte;
  • der Kunde seinen Standort ins Ausland verlegt;
  • der Kunde sich weigert, die erforderlichen Angaben zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen von Noury zu machen;
  • gegen den Kunden eine Strafuntersuchung im In- oder Ausland eröffnet wird.

11.2 Durch den Kunden

Der Kunde ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

  • der Kunde seinen Standort verlegt.
  • Noury ihren vertraglichen Verpflichtung nach schriftlicher Abmahnungen nicht nachkommt

Im Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags entfällt die Berechtigung zum Bezug aller damit zusammenhängenden, vereinbarten Leistungen.

11.3 Folgen der vorzeitigen Auflösung

Es gelten die Pflichten bei Vertragsende (Ziff. 10). Insbesondere schuldet der Kunde Noury das vertraglich vereinbarte monatliche Entgelt nur bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung.

12. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Noury über folgende Vorfälle umgehend schriftlich per E-Mail (hello@noury.ch) zu informieren:

  • Änderungen der vom Kunden bei Vertragsabschluss gemachten Angaben (z.B. Name, Adresse, Standort etc.);
  • Notwendigkeit von Reparatur- oder Wartungsarbeiten;
  • Hinweise auf einen Defekt (z.B. beim Auftreten ungewöhnlicher Geräusche, Gerüche oder anderen Umständen);
  • Unfälle oder Schäden jeder Art;
  • Drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Kühlschranks oder eine allfällige Konkurseröffnung;
  • (Versuchtes oder vollendetes) Delikt im Zusammenhang mit dem Kühlschrank;
  • Verlust des Kühlschranks;
  • Bei Unfällen, Delikten oder sonstigen durch Dritte verursachten Schäden am Kühlschrank.

Bei drohenden oder erfolgter Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Kühlschranks oder Konkurseröffnung ist der Kunde verpflichtet, das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt bzw. die Strafuntersuchungsbehörde sowie andere zuständige Behörden in der Schweiz oder im Ausland umgehend auf das Eigentum von Noury am Kühlschrank hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten, die Noury bei der Geltendmachung ihres Eigentums am Kühlschrank entstehen.

Sofern der Kunde diese Informationen unterlässt und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwendungen bei Noury verursacht, ist Noury berechtigt, dem Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen. Zudem entfällt ggf. der Versicherungsschutz.

13. Datenschutz

Noury bearbeitet die Personendaten des Kunden sowie der Nutzenden unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Daten der Nutzenden.

Die Kunden- und Zahlungsinformationen werden von Noury sorgfältig verwaltet. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Noury in besonderen Fällen verpflichtet sein kann, Kundendaten sowie Daten von Nutzenden an Behörden herauszugeben.

14. Marketing

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das von ihm an Noury bereitgestellte Unternehmenslogo nach Ablauf der Probezeit von Noury zu Marketingzwecken verwendet werden kann. Noury ist nicht berechtigt, das Logo des Kunden in Form, Farbe oder anderweitig zu verändern oder dieses an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Auflösung resp. Beendigung des Vertrags ist Noury verpflichtet, das Logo unmittelbar von den Marketingkanälen zu entfernen. Erklärt sich der Kunde mit der Verwendung des Logos als nicht einverstanden, hat er dies selbstständig an Noury schriftlich mitzuteilen.

15. Haftung von noury

Die Haftung von Noury und ihren Hilfspersonen gegenüber dem Kunden für vertragliche sowie ausservertragliche Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Noury haftet weder für indirekte, noch für mittelbare Schäden.

16. Verrechnung und Abtretung

Noury kann ihre Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde darf nur von Noury anerkannte oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen mit dem monatlichen Entgelt des Vertrags verrechnen. Im Übrigen ist die Verrechnung für den Kunden ausgeschlossen.

Noury ist ausdrücklich befugt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder als Sicherheit zu stellen, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass diese Abtretung oder Stellung als Sicherheit den Inhalt des Vertrags und die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in keiner Weise ändert. Diese Abtretung kann ohne jede besondere Zustimmung des Kunden erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bedarf alle Dokumente zu unterzeichnen und alle Formalitäten und Änderungen der Zahlungsanweisungen durchzuführen, die von ihm im Falle einer solchen Abtretung oder Stellung als Sicherheit gefordert werden. Der Kunde ist nur nach vorgängiger schriftlichen Zustimmung von Noury berechtigt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anpassungen

Noury behält sich vor, die AGB und die Datenschutzbestimmungen jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail, als Begleittext auf Rechnungsbelegen oder per Post mitgeteilt. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn ihnen der Kunde nicht innert 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

17.2 Elektronische Kommunikation

Noury kann via elektronische Kanäle (z.B. E-Mail, SMS usw.) an die vom Kunden bezeichneten Adressen bzw. Telefonnummern kommunizieren. Elektronische Kommunikationskanäle sind regelmässig nicht gegen Zugriffe durch Unbefugte gesichert und entsprechend risikobehaftet (z.B. mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation, Fehlleitung, Verzögerung, Viren etc.). Noury haftet nicht für allfällige Schäden im Kontext der elektronischen Kommunikation.

17.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese von Noury durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

17.4 Anwendbares Recht

Für diese AGB und den Vertrag sowie für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Langenthal, 18. September 2023

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Noury AG, Aarwangenstrasse 57, 4900 Langenthal (nachfolgend “Noury”) und gewerblichen Kunden (nachfolgend “Kunde”).

2. Vertragsbestandteile

Die Spezifizierung der vertraglichen Leistungen erfolgt in einem schriftlichen Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) zwischen Noury und dem Kunden. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag geht letzterer vor.

3. Vertragsabschluss

Der Abschluss eines Vertrags für gewerbliche Kunden, bei welchem diese AGB zur Anwendung gelangen, setzt voraus, dass der Kunde eine juristische Person ist oder als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmer über eine Unternehmens-Identifikationsnummer verfügt und Sitz, Zweigniederlassung oder Wohnort in der Schweiz haben. 

Noury entscheidet nach freiem Ermessen, ob ein Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird oder nicht. Im Falle eines positiven Entscheids stellt Noury dem Kunden den Vertrag zu und ermöglicht über Internet-Linkverbindungen den Zugang zu den AGB sowie der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch werden dem Kunden diese Vertragsbestandteile zusätzlich zugesandt. Der Vertrag kommt durch Zustimmung des Kunden zum Vertrag zustande.

4. Übersicht über das noury Abonnement

Noury stellt dem Kunden im Rahmen einer Gesamtleistung intelligente Kühlschränke während der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungsdauer zur Verfügung. Die Gesamtleistung umfasst verschiedene Aspekte, die nachfolgend abschliessend umschrieben werden.

Der Kunde bezahlt Noury für das Kühlschrank-Abonnement (Gesamtleistung) das im Vertrag vereinbarte Entgelt (nachfolgend „Abo-Gebühr“).

5. Kühlschrank

5.1 Kühlschrank-Übergabe

Noury übergibt dem Kunden den Kühlschrank an dem im Vertrag vereinbarten Termin. Mit der Übergabe des Kühlschranks beginnt die Dienstleistungsdauer zu laufen. Noury übergibt dem Kunden den Kühlschrank im betriebssicheren Zustand. 

Kann der Kühlschrank dem Kunden nicht oder nicht termingerecht übergeben werden, stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegen Noury zu, soweit Noury diesen Lieferverzug nicht zu vertreten hat.

5.2 Eigentum und Verfügungsberechtigung

Noury bleibt während der gesamten Vertrags- und Dienstleistungsdauer Eigentümerin des Kühlschranks und kann alleine darüber verfügen. Insbesondere steht es Noury frei, den Kühlschrank jederzeit vom Kunden zurückzuverlangen und gegen einen gleichwertigen Kühlschrank auszutauschen.

Noury ist als Eigentümerin des Kühlschranks zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Kühlschranks vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet Noury hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich der Kühlschrank befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat dieser die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

5.3 Verwendung

Dem Kunden wird der Kühlschrank ausschliesslich zur vereinbarten Nutzung angeboten. Er darf den Kühlschrank nicht für gewerbliche Zwecke verwenden, weder ihn weitervermieten noch ihn weiterverkaufen.

5.4 Sorgfaltspflicht

Der Kunde hat folgende Sorgfaltspflichten:

  1. Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Schäden sicherzustellen.
  2. Keine optischen oder technischen Veränderungen am Kühlschrank vorzunehmen bzw. selbst Reparaturen, Wartungen oder Servicearbeiten durchzuführen.
  3. Weder Antennen, Sensoren oder weitere Bestandteile des Kühlschranks abzumontieren oder ausser Betrieb zu setzen.
  4. Bei Problemen, Defekten oder anderen Störungen sich direkt an Noury zu wenden.

5.6 Weitere Nutzungsberechtigte

Der Kunde stellt den Kühlschrank zur Nutzung von Dritten (nachfolgend “Nutzenden”) zur Verfügung.

5.7 Einsatzgebiet

Der Kühlschrank wird ausschliesslich an jenem Standort eingesetzt, welcher mit Noury vorab vereinbart wurde. Dem Kunde ist es untersagt, den Kühlschrank nach der von Noury oder einem Drittanbieter durchgeführten Installation zu bewegen. Muss der Kühlschrank bewegt werden, muss der Kunden dies bei Noury melden. In einem solchen Fall wird Noury schnellstmöglich den Kühlschrank neu installieren (lassen).

6. Unterhalt und Wartung

6.1 Unterhalt und Service

Noury ist verpflichtet die Kühlschränke nach den gesetzlichen Hygiene-Vorgaben zu reinigen und zu befüllen, sowie die notwendigen periodischen Qualitätskontrollen durchzuführen.  

6.2 Wartung und Reparatur

Noury ist verpflichtet die Gebrauchs- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie allfällige behördliche Anordnungen (z.B. technische Kontrollen) einzuhalten. Noury ist verantwortlich für die Reparatur und Wartungsarbeiten am Kühlschrank.

Die Kosten für die erforderlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten sind im monatlichen Entgelt enthalten.

7. 24h-Servicedienst und Ersatzkühlschrank

Im Falle von notwendigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei einem Unfall stellt Noury dem Kunden einen Ersatzkühlschrank sowie einen Servicedienst an Werktagen zur Verfügung.

Die Kosten für den Ersatzkühlschrank und den Servicedienst sind im monatlichen Entgelt enthalten.

8. Monatliches Entgelt und Zahlungsmodalitäten

8.1 Monatliches Entgelt

Der Kunde schuldet Noury für die Leistungen aus diesem Vertrag ein festes monatliches Entgelt (in CHF inkl. MWST), welches im Vertrag vereinbart wird. 

Der Kunde bleibt zur fristgemässen Zahlung verpflichtet, auch wenn er den Kühlschrank, aus welchen Gründen auch immer (z.B. aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten), nicht gebrauchen kann (Recht auf einen Ersatzkühlschrank vgl. Ziff. 7).

8.2 Zahlungsmodalitäten

Noury stellt dem Kunden die Rechnungen monatlich per E-Mail zu. Der Kunde hat die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

8.3 Verzug

Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich Noury das Recht vor, dem Kunden neben dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 25.00 für die 2. Mahnung und CHF 40.00 für die 3. Mahnung in Rechnung zu stellen.

Ferner behält sich Noury vor, bei Kunden, bei denen eine 3. Mahnung erforderlich wird, ein zusätzliches monatliches Entgelt als Vorauszahlung einzufordern.

Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist Noury berechtigt, den Vertrag gemäss Ziff. 11.1. fristlos aufzulösen, den Kühlschrank umgehend einzuziehen und die mit dieser Massnahme verbundenen Aufwendungen wie folgt zu verrechnen:

  • Aufwandspauschale von CHF 250.00 für die mit der fristlosen Kündigung entstehenden Umtriebe;
  • Aufwendungen (Kosten), die durch die Abholung bzw. Sicherstellung des Kühlschranks stehen - u.a. Einsatz spezialisierter externer Dienstleister;
  • Monatsgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer respektive bis zum Zeitpunkt, zu welchem der Kühlschrank sich wieder bei Noury befindet.

Ferner kann der offene Rechnungsbetrag (inkl. der Mahngebühren) zum Zwecke des Inkassos an ein Inkassobüro abgegeben werden. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten (insbesondere Inkassokosten) verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen.

9. Vertrags- und Dienstleistungsdauer

9.1 Dienstleistungsdauer

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Vertrags durch den Kunde zustande und endet mit dem Ablauf der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungsdauer. Noury und der Kunde vereinbaren eine feste Dienstleistungsdauer, welche im Zeitpunkt der Übergabe des Kühlschranks an den Kunden zu laufen beginnt. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziff. 11.

10. Pflichten bei Vertragsende

10.1 Rückgabe des Kühlschranks

Nach Ablauf der Dienstleistungs- bzw. Vertragsdauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, den Kühlschrank in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Noury oder ein von Noury beauftragter Drittanbieter holt in jedem Fall den Kühlschrank ab. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, den Kühlschrank selbst zu retournieren. Dem Kunde steht kein Retentionsrecht zu. Noury oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten, wo sich der Kühlschrank befindet, zu betreten. 

11. Vorzeitige Vertragsauflösung

11.1 Durch noury

Noury ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

  • der Kunde mit der Bezahlung des monatlichen Entgelts in Verzug ist und auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung leistet (vgl. Ziff. 8.3);
  • der Kühlschrank aus Gründen, welche der Kunde zu verantworten hat, behördlich beschlagnahmt oder eingezogen wird;
  • der Kühlschrank von wem auch immer für eine Straftat verwendet wurde oder ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
  • beim Kunden Umstände eintreten, welche die Durchsetzung der Rechte von Noury gefährden oder erschweren können;
  • eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden droht bzw. eine solche bereits eingetreten ist;
  • der Kühlschrank aus welchen Gründen auch immer einen Totalschaden erleidet bzw. die Kosten für Reparatur-, Wartungs- oder anderen Arbeiten am Kühlschrank für Noury nach deren freiem Ermessen übermässig sind;
  • der Kunde den Kühlschrank vertragswidrig gebraucht, einen solchen Gebrauch zulässt oder vertragswidrig Leistungen bezieht;
  • der Kunde bei Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Noury den Vertrag nicht abgeschlossen hätte;
  • der Kunde seinen Standort ins Ausland verlegt;
  • der Kunde sich weigert, die erforderlichen Angaben zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen von Noury zu machen;
  • gegen den Kunden eine Strafuntersuchung im In- oder Ausland eröffnet wird.

11.2 Durch den Kunden

Der Kunde ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

  • der Kunde seinen Standort verlegt.
  • Noury ihren vertraglichen Verpflichtung nach schriftlicher Abmahnungen nicht nachkommt

Im Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags entfällt die Berechtigung zum Bezug aller damit zusammenhängenden, vereinbarten Leistungen.

11.3 Folgen der vorzeitigen Auflösung

Es gelten die Pflichten bei Vertragsende (Ziff. 10). Insbesondere schuldet der Kunde Noury das vertraglich vereinbarte monatliche Entgelt nur bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung.

12. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Noury über folgende Vorfälle umgehend schriftlich per E-Mail (hello@noury.ch) zu informieren:

  • Änderungen der vom Kunden bei Vertragsabschluss gemachten Angaben (z.B. Name, Adresse, Standort etc.);
  • Notwendigkeit von Reparatur- oder Wartungsarbeiten;
  • Hinweise auf einen Defekt (z.B. beim Auftreten ungewöhnlicher Geräusche, Gerüche oder anderen Umständen);
  • Unfälle oder Schäden jeder Art;
  • Drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Kühlschranks oder eine allfällige Konkurseröffnung;
  • (Versuchtes oder vollendetes) Delikt im Zusammenhang mit dem Kühlschrank;
  • Verlust des Kühlschranks;
  • Bei Unfällen, Delikten oder sonstigen durch Dritte verursachten Schäden am Kühlschrank.

Bei drohenden oder erfolgter Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Kühlschranks oder Konkurseröffnung ist der Kunde verpflichtet, das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt bzw. die Strafuntersuchungsbehörde sowie andere zuständige Behörden in der Schweiz oder im Ausland umgehend auf das Eigentum von Noury am Kühlschrank hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten, die Noury bei der Geltendmachung ihres Eigentums am Kühlschrank entstehen.

Sofern der Kunde diese Informationen unterlässt und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwendungen bei Noury verursacht, ist Noury berechtigt, dem Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen. Zudem entfällt ggf. der Versicherungsschutz.

13. Datenschutz

Noury bearbeitet die Personendaten des Kunden sowie der Nutzenden unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Daten der Nutzenden.

Die Kunden- und Zahlungsinformationen werden von Noury sorgfältig verwaltet. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Noury in besonderen Fällen verpflichtet sein kann, Kundendaten sowie Daten von Nutzenden an Behörden herauszugeben.

14. Marketing

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das von ihm an Noury bereitgestellte Unternehmenslogo nach Ablauf der Probezeit von Noury zu Marketingzwecken verwendet werden kann. Noury ist nicht berechtigt, das Logo des Kunden in Form, Farbe oder anderweitig zu verändern oder dieses an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Auflösung resp. Beendigung des Vertrags ist Noury verpflichtet, das Logo unmittelbar von den Marketingkanälen zu entfernen. Erklärt sich der Kunde mit der Verwendung des Logos als nicht einverstanden, hat er dies selbstständig an Noury schriftlich mitzuteilen.

15. Haftung von noury

Die Haftung von Noury und ihren Hilfspersonen gegenüber dem Kunden für vertragliche sowie ausservertragliche Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Noury haftet weder für indirekte, noch für mittelbare Schäden.

16. Verrechnung und Abtretung

Noury kann ihre Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde darf nur von Noury anerkannte oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen mit dem monatlichen Entgelt des Vertrags verrechnen. Im Übrigen ist die Verrechnung für den Kunden ausgeschlossen.

Noury ist ausdrücklich befugt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder als Sicherheit zu stellen, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass diese Abtretung oder Stellung als Sicherheit den Inhalt des Vertrags und die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in keiner Weise ändert. Diese Abtretung kann ohne jede besondere Zustimmung des Kunden erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bedarf alle Dokumente zu unterzeichnen und alle Formalitäten und Änderungen der Zahlungsanweisungen durchzuführen, die von ihm im Falle einer solchen Abtretung oder Stellung als Sicherheit gefordert werden. Der Kunde ist nur nach vorgängiger schriftlichen Zustimmung von Noury berechtigt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anpassungen

Noury behält sich vor, die AGB und die Datenschutzbestimmungen jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail, als Begleittext auf Rechnungsbelegen oder per Post mitgeteilt. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn ihnen der Kunde nicht innert 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

17.2 Elektronische Kommunikation

Noury kann via elektronische Kanäle (z.B. E-Mail, SMS usw.) an die vom Kunden bezeichneten Adressen bzw. Telefonnummern kommunizieren. Elektronische Kommunikationskanäle sind regelmässig nicht gegen Zugriffe durch Unbefugte gesichert und entsprechend risikobehaftet (z.B. mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation, Fehlleitung, Verzögerung, Viren etc.). Noury haftet nicht für allfällige Schäden im Kontext der elektronischen Kommunikation.

17.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese von Noury durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

17.4 Anwendbares Recht

Für diese AGB und den Vertrag sowie für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Langenthal, 18. September 2023

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Noury AG, Aarwangenstrasse 57, 4900 Langenthal (nachfolgend “Noury”) und gewerblichen Kunden (nachfolgend “Kunde”).

2. Vertragsbestandteile

Die Spezifizierung der vertraglichen Leistungen erfolgt in einem schriftlichen Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) zwischen Noury und dem Kunden. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag geht letzterer vor.

3. Vertragsabschluss

Der Abschluss eines Vertrags für gewerbliche Kunden, bei welchem diese AGB zur Anwendung gelangen, setzt voraus, dass der Kunde eine juristische Person ist oder als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmer über eine Unternehmens-Identifikationsnummer verfügt und Sitz, Zweigniederlassung oder Wohnort in der Schweiz haben. 

Noury entscheidet nach freiem Ermessen, ob ein Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird oder nicht. Im Falle eines positiven Entscheids stellt Noury dem Kunden den Vertrag zu und ermöglicht über Internet-Linkverbindungen den Zugang zu den AGB sowie der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch werden dem Kunden diese Vertragsbestandteile zusätzlich zugesandt. Der Vertrag kommt durch Zustimmung des Kunden zum Vertrag zustande.

4. Übersicht über das noury Abonnement

Noury stellt dem Kunden im Rahmen einer Gesamtleistung intelligente Kühlschränke während der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungsdauer zur Verfügung. Die Gesamtleistung umfasst verschiedene Aspekte, die nachfolgend abschliessend umschrieben werden.

Der Kunde bezahlt Noury für das Kühlschrank-Abonnement (Gesamtleistung) das im Vertrag vereinbarte Entgelt (nachfolgend „Abo-Gebühr“).

5. Kühlschrank

5.1 Kühlschrank-Übergabe

Noury übergibt dem Kunden den Kühlschrank an dem im Vertrag vereinbarten Termin. Mit der Übergabe des Kühlschranks beginnt die Dienstleistungsdauer zu laufen. Noury übergibt dem Kunden den Kühlschrank im betriebssicheren Zustand. 

Kann der Kühlschrank dem Kunden nicht oder nicht termingerecht übergeben werden, stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegen Noury zu, soweit Noury diesen Lieferverzug nicht zu vertreten hat.

5.2 Eigentum und Verfügungsberechtigung

Noury bleibt während der gesamten Vertrags- und Dienstleistungsdauer Eigentümerin des Kühlschranks und kann alleine darüber verfügen. Insbesondere steht es Noury frei, den Kühlschrank jederzeit vom Kunden zurückzuverlangen und gegen einen gleichwertigen Kühlschrank auszutauschen.

Noury ist als Eigentümerin des Kühlschranks zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Kühlschranks vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet Noury hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich der Kühlschrank befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat dieser die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

5.3 Verwendung

Dem Kunden wird der Kühlschrank ausschliesslich zur vereinbarten Nutzung angeboten. Er darf den Kühlschrank nicht für gewerbliche Zwecke verwenden, weder ihn weitervermieten noch ihn weiterverkaufen.

5.4 Sorgfaltspflicht

Der Kunde hat folgende Sorgfaltspflichten:

  1. Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Schäden sicherzustellen.
  2. Keine optischen oder technischen Veränderungen am Kühlschrank vorzunehmen bzw. selbst Reparaturen, Wartungen oder Servicearbeiten durchzuführen.
  3. Weder Antennen, Sensoren oder weitere Bestandteile des Kühlschranks abzumontieren oder ausser Betrieb zu setzen.
  4. Bei Problemen, Defekten oder anderen Störungen sich direkt an Noury zu wenden.

5.6 Weitere Nutzungsberechtigte

Der Kunde stellt den Kühlschrank zur Nutzung von Dritten (nachfolgend “Nutzenden”) zur Verfügung.

5.7 Einsatzgebiet

Der Kühlschrank wird ausschliesslich an jenem Standort eingesetzt, welcher mit Noury vorab vereinbart wurde. Dem Kunde ist es untersagt, den Kühlschrank nach der von Noury oder einem Drittanbieter durchgeführten Installation zu bewegen. Muss der Kühlschrank bewegt werden, muss der Kunden dies bei Noury melden. In einem solchen Fall wird Noury schnellstmöglich den Kühlschrank neu installieren (lassen).

6. Unterhalt und Wartung

6.1 Unterhalt und Service

Noury ist verpflichtet die Kühlschränke nach den gesetzlichen Hygiene-Vorgaben zu reinigen und zu befüllen, sowie die notwendigen periodischen Qualitätskontrollen durchzuführen.  

6.2 Wartung und Reparatur

Noury ist verpflichtet die Gebrauchs- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie allfällige behördliche Anordnungen (z.B. technische Kontrollen) einzuhalten. Noury ist verantwortlich für die Reparatur und Wartungsarbeiten am Kühlschrank.

Die Kosten für die erforderlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten sind im monatlichen Entgelt enthalten.

7. 24h-Servicedienst und Ersatzkühlschrank

Im Falle von notwendigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei einem Unfall stellt Noury dem Kunden einen Ersatzkühlschrank sowie einen Servicedienst an Werktagen zur Verfügung.

Die Kosten für den Ersatzkühlschrank und den Servicedienst sind im monatlichen Entgelt enthalten.

8. Monatliches Entgelt und Zahlungsmodalitäten

8.1 Monatliches Entgelt

Der Kunde schuldet Noury für die Leistungen aus diesem Vertrag ein festes monatliches Entgelt (in CHF inkl. MWST), welches im Vertrag vereinbart wird. 

Der Kunde bleibt zur fristgemässen Zahlung verpflichtet, auch wenn er den Kühlschrank, aus welchen Gründen auch immer (z.B. aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten), nicht gebrauchen kann (Recht auf einen Ersatzkühlschrank vgl. Ziff. 7).

8.2 Zahlungsmodalitäten

Noury stellt dem Kunden die Rechnungen monatlich per E-Mail zu. Der Kunde hat die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

8.3 Verzug

Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich Noury das Recht vor, dem Kunden neben dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 25.00 für die 2. Mahnung und CHF 40.00 für die 3. Mahnung in Rechnung zu stellen.

Ferner behält sich Noury vor, bei Kunden, bei denen eine 3. Mahnung erforderlich wird, ein zusätzliches monatliches Entgelt als Vorauszahlung einzufordern.

Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist Noury berechtigt, den Vertrag gemäss Ziff. 11.1. fristlos aufzulösen, den Kühlschrank umgehend einzuziehen und die mit dieser Massnahme verbundenen Aufwendungen wie folgt zu verrechnen:

  • Aufwandspauschale von CHF 250.00 für die mit der fristlosen Kündigung entstehenden Umtriebe;
  • Aufwendungen (Kosten), die durch die Abholung bzw. Sicherstellung des Kühlschranks stehen - u.a. Einsatz spezialisierter externer Dienstleister;
  • Monatsgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer respektive bis zum Zeitpunkt, zu welchem der Kühlschrank sich wieder bei Noury befindet.

Ferner kann der offene Rechnungsbetrag (inkl. der Mahngebühren) zum Zwecke des Inkassos an ein Inkassobüro abgegeben werden. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten (insbesondere Inkassokosten) verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen.

9. Vertrags- und Dienstleistungsdauer

9.1 Dienstleistungsdauer

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Vertrags durch den Kunde zustande und endet mit dem Ablauf der im Vertrag vereinbarten Dienstleistungsdauer. Noury und der Kunde vereinbaren eine feste Dienstleistungsdauer, welche im Zeitpunkt der Übergabe des Kühlschranks an den Kunden zu laufen beginnt. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziff. 11.

10. Pflichten bei Vertragsende

10.1 Rückgabe des Kühlschranks

Nach Ablauf der Dienstleistungs- bzw. Vertragsdauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, den Kühlschrank in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Noury oder ein von Noury beauftragter Drittanbieter holt in jedem Fall den Kühlschrank ab. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, den Kühlschrank selbst zu retournieren. Dem Kunde steht kein Retentionsrecht zu. Noury oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten, wo sich der Kühlschrank befindet, zu betreten. 

11. Vorzeitige Vertragsauflösung

11.1 Durch noury

Noury ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

  • der Kunde mit der Bezahlung des monatlichen Entgelts in Verzug ist und auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung leistet (vgl. Ziff. 8.3);
  • der Kühlschrank aus Gründen, welche der Kunde zu verantworten hat, behördlich beschlagnahmt oder eingezogen wird;
  • der Kühlschrank von wem auch immer für eine Straftat verwendet wurde oder ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
  • beim Kunden Umstände eintreten, welche die Durchsetzung der Rechte von Noury gefährden oder erschweren können;
  • eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden droht bzw. eine solche bereits eingetreten ist;
  • der Kühlschrank aus welchen Gründen auch immer einen Totalschaden erleidet bzw. die Kosten für Reparatur-, Wartungs- oder anderen Arbeiten am Kühlschrank für Noury nach deren freiem Ermessen übermässig sind;
  • der Kunde den Kühlschrank vertragswidrig gebraucht, einen solchen Gebrauch zulässt oder vertragswidrig Leistungen bezieht;
  • der Kunde bei Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Noury den Vertrag nicht abgeschlossen hätte;
  • der Kunde seinen Standort ins Ausland verlegt;
  • der Kunde sich weigert, die erforderlichen Angaben zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen von Noury zu machen;
  • gegen den Kunden eine Strafuntersuchung im In- oder Ausland eröffnet wird.

11.2 Durch den Kunden

Der Kunde ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

  • der Kunde seinen Standort verlegt.
  • Noury ihren vertraglichen Verpflichtung nach schriftlicher Abmahnungen nicht nachkommt

Im Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags entfällt die Berechtigung zum Bezug aller damit zusammenhängenden, vereinbarten Leistungen.

11.3 Folgen der vorzeitigen Auflösung

Es gelten die Pflichten bei Vertragsende (Ziff. 10). Insbesondere schuldet der Kunde Noury das vertraglich vereinbarte monatliche Entgelt nur bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung.

12. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Noury über folgende Vorfälle umgehend schriftlich per E-Mail (hello@noury.ch) zu informieren:

  • Änderungen der vom Kunden bei Vertragsabschluss gemachten Angaben (z.B. Name, Adresse, Standort etc.);
  • Notwendigkeit von Reparatur- oder Wartungsarbeiten;
  • Hinweise auf einen Defekt (z.B. beim Auftreten ungewöhnlicher Geräusche, Gerüche oder anderen Umständen);
  • Unfälle oder Schäden jeder Art;
  • Drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Kühlschranks oder eine allfällige Konkurseröffnung;
  • (Versuchtes oder vollendetes) Delikt im Zusammenhang mit dem Kühlschrank;
  • Verlust des Kühlschranks;
  • Bei Unfällen, Delikten oder sonstigen durch Dritte verursachten Schäden am Kühlschrank.

Bei drohenden oder erfolgter Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Kühlschranks oder Konkurseröffnung ist der Kunde verpflichtet, das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt bzw. die Strafuntersuchungsbehörde sowie andere zuständige Behörden in der Schweiz oder im Ausland umgehend auf das Eigentum von Noury am Kühlschrank hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten, die Noury bei der Geltendmachung ihres Eigentums am Kühlschrank entstehen.

Sofern der Kunde diese Informationen unterlässt und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwendungen bei Noury verursacht, ist Noury berechtigt, dem Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen. Zudem entfällt ggf. der Versicherungsschutz.

13. Datenschutz

Noury bearbeitet die Personendaten des Kunden sowie der Nutzenden unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Daten der Nutzenden.

Die Kunden- und Zahlungsinformationen werden von Noury sorgfältig verwaltet. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Noury in besonderen Fällen verpflichtet sein kann, Kundendaten sowie Daten von Nutzenden an Behörden herauszugeben.

14. Marketing

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das von ihm an Noury bereitgestellte Unternehmenslogo nach Ablauf der Probezeit von Noury zu Marketingzwecken verwendet werden kann. Noury ist nicht berechtigt, das Logo des Kunden in Form, Farbe oder anderweitig zu verändern oder dieses an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Auflösung resp. Beendigung des Vertrags ist Noury verpflichtet, das Logo unmittelbar von den Marketingkanälen zu entfernen. Erklärt sich der Kunde mit der Verwendung des Logos als nicht einverstanden, hat er dies selbstständig an Noury schriftlich mitzuteilen.

15. Haftung von noury

Die Haftung von Noury und ihren Hilfspersonen gegenüber dem Kunden für vertragliche sowie ausservertragliche Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Noury haftet weder für indirekte, noch für mittelbare Schäden.

16. Verrechnung und Abtretung

Noury kann ihre Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde darf nur von Noury anerkannte oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen mit dem monatlichen Entgelt des Vertrags verrechnen. Im Übrigen ist die Verrechnung für den Kunden ausgeschlossen.

Noury ist ausdrücklich befugt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder als Sicherheit zu stellen, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass diese Abtretung oder Stellung als Sicherheit den Inhalt des Vertrags und die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in keiner Weise ändert. Diese Abtretung kann ohne jede besondere Zustimmung des Kunden erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bedarf alle Dokumente zu unterzeichnen und alle Formalitäten und Änderungen der Zahlungsanweisungen durchzuführen, die von ihm im Falle einer solchen Abtretung oder Stellung als Sicherheit gefordert werden. Der Kunde ist nur nach vorgängiger schriftlichen Zustimmung von Noury berechtigt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anpassungen

Noury behält sich vor, die AGB und die Datenschutzbestimmungen jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail, als Begleittext auf Rechnungsbelegen oder per Post mitgeteilt. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn ihnen der Kunde nicht innert 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

17.2 Elektronische Kommunikation

Noury kann via elektronische Kanäle (z.B. E-Mail, SMS usw.) an die vom Kunden bezeichneten Adressen bzw. Telefonnummern kommunizieren. Elektronische Kommunikationskanäle sind regelmässig nicht gegen Zugriffe durch Unbefugte gesichert und entsprechend risikobehaftet (z.B. mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation, Fehlleitung, Verzögerung, Viren etc.). Noury haftet nicht für allfällige Schäden im Kontext der elektronischen Kommunikation.

17.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese von Noury durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

17.4 Anwendbares Recht

Für diese AGB und den Vertrag sowie für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Langenthal, 18. September 2023